Gutscheine
Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen –
Das sollten Sie beachten
Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk, aber immer wieder gibt es Unsicherheiten, wenn man sie erst nach längerer Zeit einlöst. Aus diesem Grund möchten wir ganz offen darlegen, wie lange unsere Gutscheine gelten und welche gesetzlichen Bestimmungen es in Deutschland dazu gibt.
Gültigkeit unserer Gutscheine: 4 Jahre
Unsere Gutscheine haben eine Gültigkeit von vier Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
Das Gutscheinformat zeigt das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit direkt an.
Unsere Kundinnen und Kunden erhalten von uns eine längere Einlösefrist als die gesetzlichen Vorgaben – und das ist ganz bewusst, um so viel Flexibilität wie möglich zu ermöglichen.
Wie steht es das Gesetz zur Gültigkeit von Gutscheinen?
Gutscheine unterliegen nach deutschem Recht der regelmäßigen Verjährungsfrist. Die Frist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Ein Beispiel: Ein im Juni 2025 erworbener Gutschein ist gesetzlich mindestens bis zum 31.12.2028 gültig.
Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale ...Unsere Entscheidung für einen Zeitraum von 4 Jahren
Wir gehen bewusst über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus und bieten eine Gültigkeit von vier Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Wir möchten erreichen, dass das Einlösen von Gutscheinen stressfrei möglich ist, selbst wenn sie vergessen wurden oder für einen späteren Anlass gedacht sind.
- Gutscheine dürfen während der gesamten Gültigkeitsdauer auch in Teilbeträgen genutzt werden.
- Der Gutscheinwert kann nicht in bar ausgezahlt werden.
- Nach Ablauf der Gültigkeit kann man sie leider nicht mehr einlösen.
- Gutscheine können nicht ersetzt werden, wenn sie verloren gehen oder gestohlen werden.
- Ein gelegentlicher Blick auf das Ausstellungsdatum Ihres Gutscheins kann Ihnen helfen, unnötige Enttäuschungen zu vermeiden und ihn rechtzeitig einzulösen.
Haben Sie Fragen zu Gutscheinen oder deren Gültigkeit? Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.
